Am 28. März 2016 ist die Datenschutzgrundverordnung in Kraft getreten. Seither hat sich einiges zum Schutz der Privatsphäre und der persönlichen Daten getan. Vieles davon ist eher im Hintergrund merkbar, aber, wenn man sich in dem Themenbereich bewegt, erkennt man durchaus viel positive Veränderung und auch, dass eine deutliche Verschlechterung auch verhindert wurde.

Die DSGVO ist ein Schutzgesetz für das einzelne Individuum. Vor allem soll es vor großen übermächtigen Organisationen und Staatsorganen schützen, die aufgrund ihrer Datenfülle verschiedenste Eingriffe in das Leben von einzelnen Personen durchführen können.

Gleichzeitig wird es natürlich auch für den einzelnen Wirtschaftstreibenden notwendig, sich genauer über die Datenverwendung seiner Kunden, Geschäftspartner, Lieferanten, etc. Gedanken zu machen. Es zwingt uns quasi, darüber nachzudenken, was brauchen wir wirklich um unser Business zu betreiben. Hier ist die gute Nachricht: Jedes legale Unternehmen hat hier von der DSGVO keinerlei Einschränkung zu befürchten. Die Daten die für einen legalen Betrieb notwendig sind, sind auch lt. DSGVO unproblematisch.

Ein paar wichtige (nicht vollständige) Punkte zur DSGVO:

Das Recht über die eigenen Daten bestimmen zu können ist ein Grundrecht und muss somit von uns allen entsprechend ernst genommen werden.

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